Langfassung modifiziert Vortrag BGW Forum 2005

Die gesetzlich geforderte Gefährdungsbeurteilung

 

 

Gesetzlicher Hintergrund

Im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes (In Kraft seit 21.8.1996)

wurde der Arbeitsschutz (Gesundheitsschutz) auf eine gesetzliche Basis außerhalb der Reichsversicherungsordnung/Sozialgesetzbuch gestellt.

Der erfasste Bereich wurde wesentlich ausgeweitet.

Die Grundpflichten des Arbeitgebers wurden festgeschrieben und der Kreis der Arbeitgeber auch auf den öffentlichen Sektor ausgedehnt!

Um eine Basis zu schaffen, wird im Arbeitsschutzgesetz verlangt, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

Diese soll die Elemente Technik, Organisation und Personal in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz enthalten.

Diese Gefährdungsbeurteilung mit einem Maßnahmenkatalog muss seit dem 21.8.97 vorhanden sein.

Des Weiteren fordert die Biostoffverordnung in § 8 ...die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Arbeit...

Die Betriebssicherheitsverordnung fordert ebenfalls die Gefährdungsbeurteilung für technische Arbeitsmittel in §3 ..vor Aufnahme der Arbeit.

Der Nutzen

Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung im Krankenhaus ist im Interesse des Unternehmers, seines Personals und der Patienten.

Dieser Patientenschutz ergibt sich daraus, dass viele Maßnahmen aus dem Arbeitsschutz auch hier hineinwirken!

Ein Beispiel ist die Unterweisung in der richtigen Benutzung von technischen Arbeitsmitteln, wie z.B. Betten mit der Elektrik und dem Schutz gegen das Herausfallen.

Sichere Verkehrswege schützen das Personal und insbesondere den Patienten.....

Wie wehren Sie Haftungsansprüche bei folgenden Fragen ab?

  • Schwangere Mitarbeiterin hat eine Fehlgeburt. Krankenhaus hat eine Radiologie und eine Abteilung Nuklearmedizin?
  • Mitarbeiter sticht sich an einer Nadel.
  • Patient rutscht auf dem frischgereinigten Flur aus.....
  • Patient fällt aus dem Bett und zieht sich Frakturen zu.......
  • Patienten werden Opfer einer kriminellen Handlung durch Dritte im Krankenhaus. Welche Möglichkeiten der Vorbeugung kann man nutzen?

Sind die Mitarbeiter auf die Gefahren hingewiesen worden?

Erkrankt an Hepatitis B/C/D/.. oder HIV. Hätte hier eine postexpositionelle Prophylaxe helfen können?

Ist dies organisiert?

Wir können keine Rechtsberatung durchführen.

Bei einer qualifizierten Gefährdungsbetrachtung sind obige Punkte erfasst und werden einer ganzheitlichen Lösung zugeführt.

Sind die Mitarbeiter partizipatorisch eingebunden, setzt dies zusätzliche Potentiale für das Krankenhaus frei.

Wer soll eine   Gefährdungsbetrachtung erstellen?

Die Verantwortung hierzu obliegt dem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kann Aufgaben an zuverlässige fachkundige Personen übertragen.

Sinnvoll ist hierbei, den gesetzlich geforderten Arbeitsschutzausschuss nach dem Sozialgesetzbuch mit einzubinden.

Personen, die diese Gefährdungsbeurteilung durchführen, sollten neben der Fachkompetenz eine hohe soziale Kompetenz mitbringen.

Bei der Durchführung und dem sich erkennenden Handlungsbedarf gibt es die unterschiedlichsten Zielkonflikte, sowohl aus der Sache heraus, als auch personenbegründet.

Ein enges Zusammenspiel zwischen den Interessenvertretern im Unternehmen hat sich bewährt.

Wie geht man konkret vor:

  1. Thematisierung im Arbeitssicherheitsausschuss
  2. Vorstellung eines Zeitplanes zur Durchführung bei der Startveranstaltung (Anlage 4)
  3. Wirksamkeitskontrolle im Rahmen der Sitzung des Arbeitssicherheitsausschusses (aus dem Ausschuss wird ein Steuerkreis!)
  4. Anlässlich der Krankenhausbetriebsleitersitzung werden gegebenenfalls Details zu einzelnen Punkten erläutert.
  5. Organigramm inkl. aller Beauftragten ist eine Basisinformation
  6. Aufnahme des Bereiches mit der verantwortlichen Person/ Organisationsbezeichnung des Bereiches/ eingesetzte Gefahrstoffe und Biostoffe
  7. Festhalten der Gefährdungsfaktoren für diesen Bereich
  8. Nach der Begehung aller Bereiche werden die Punkte mit Handlungsbedarf in einem Maßnahmenkatalog zusammengefasst.
  9. Die ASA-Sitzungen werden zur Diskussion, Beratung und Verabschiedung genutzt. Das Unternehmen erklärt letztlich die Verbindlichkeit und die Pflicht zur Umsetzung in den einzelnen Bereichen.

(Anlage 1-Start ; Anlage 2- Muster für folgende ASA)

2.Durchführung einer Startveranstaltung mit den Abteilungsleitern

   im Krankenhaus (Agenda siehe Anlage 3)

Erstellung der Dokumente

 

Die Dokumentation der Begehungen erfolgt recht einfach:

(Die Begehung erfolgt bereichsweise ohne Unterscheidung ob ärztliches oder pflegerisches Personal)

Art der in dem Bereich verrichteten Tätigkeiten in Stichworten.

   Aufnahme von festgestelltem Verbesserungspotential

   (Anlage 5)

(Anlage 6)

Dieser Maßnahmenkatalog orientiert sich an den Gefährdungsfaktoren.

   Im Rahmen der Zusammenfassung werden die drei magischen

   W der Führung erfasst: Wer, was, wann! (Anlage 7)

  

Zusammenfassung:

An der gesetzlich geforderten Gefährdungsbeurteilung kommt kein Krankenhaus vorbei. Bei einer entsprechenden Gestaltung der Durchführung und Umsetzung ergeben sich zusätzliche Vorteile für den Patienten, die Qualität der Dienstleistung und die Kostensituation. Vorhandene Mitarbeiterpotentiale werden pro aktiv eingebunden. Der Prozess bis zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und die weitere Umsetzungen können als ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP) angesehen werden.

Wir hoffen hiermit, den betroffenen Krankenhäusern eine kleine Hilfe an die Hand gegeben zu haben.

Wichtig ist:

Betroffene zu Beteiligten machen.

Motivation durch Information

Adresse des Autors:

Dipl.-Ing. Wolfram Köhler-Waimann HP

GF

Technische Unternehmensberatung Dipl.-Ing. Köhler-Waimann

Präventa – Betriebsmedizin & Arbeitssicherheit ®

Herbartstraße 11

58453 Witten

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Literaturhinweise:

Tiptop in NRW. Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz. Ein Handlungsleitfaden der Arbeitsschutzverwaltung NRW

Die neue Betriebssicherheitsverordnung, Praxisleitfaden

ISBN 3-89869-071-7

Das neue Arbeitsschutzgesetz, Bestellnummer A155, ehemaliges Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Bonn

TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege

TRBA 400 Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen

Arbeitsunterlagen der Autoren.

BGW-Betriebsbarometer für Krankenhäuser,

BGW-Hauptverwaltung, Hamburg

BAUA-Frühjahrstagung 7./8.6.2004 in Dortmund

- Qualität der Arbeit im Gesundheitssektor